Über Erschließungsmaßnahmen frühzeitig informieren

„Die Bürger haben ein Recht, dass sie frühzeitig über Straßenbauprojekte informiert werden, die mit ihren Anliegerbeiträgen gebaut werden sollen“, sagt Stadtrat Dr. Jürgen Ruff. Die Vorschläge der Verwaltung, über die der Technische und Umweltausschuss morgen entscheidet, reichten dafür nicht aus. Die SPD werde daher auf Änderungen dringen.

Ziel der Sozialdemokraten ist eine bürgernahe Planung. Diese wollen die Stadträte Ruff und Brigitte Leipold mit Hilfe von objektiven Dringlichkeitskriterien, aus denen hervorgeht, welche Straßen warum ausgebaut und saniert werden sollen, erreichen. Die Tatsache, dass für Straßenbau Beiträge erhoben werden können, reiche als Begründung für eine Baumaßnahme der Stadt keineswegs aus.

Ruff drängt außerdem auf eine frühzeitige Bürgerinformation. Spätestens, wenn eine Erschließungsmaßnahme im Haushalt veranschlagt worden sei, müsse die Verwaltung die betroffenen Anlieger in einem Schreiben über Zeitplan, Art und Umfang der geplanten Baumaßnahme informieren. Außerdem müssen die Regelungen der Erschließungssatzung über die Zahlungsmodalitäten allgemein verständlich erläutert werden. Dies könne mit einem allgemeinen Schreiben ohne rechtliche Bindungswirkung erreicht werden, meint Ruff.

Die Vorschläge der Verwaltung sehen eine Bürgerinformation erst zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt vor, wenn bereits konkrete Ausbaupläne erarbeitet worden seien. Dies ist nach Ruffs Ansicht zu spät und sorge für Unmut bei den Betroffenen.

Anwohner der Straßen „An der Steig“ und des Bärlappwegs haben in den vergangenen Wochen gegen den kurzfristig angekündigten Ausbaus ihrer Straßen protestiert. Ihre Kritik richtete sich gegen den Zeitplan, der ihnen keine Möglichkeit gegeben habe, Rücklagen für die Erschließungsbeiträge zu bilden. Außerdem wurde der von der Stadt geplante Ausbaustandard kritisiert.

Erschließungsstraßen werden von den Anliegern über Beiträge finanziert. Denn durch die Erschließung eines Grundstücks mit einer Straße hat in erster Linie der Eigentümer einen Vorteil. Berechnungsgrundlage für die Erschließungsbeiträge ist eine Satzung der Stadt Konstanz.