Alkoholverbot am Seerhein?
Keine Frage: Für viele Menschen gehören gemütliche und fröhliche Stunden am Seerhein zur Lebensqualität in unserer Stadt. Doch der Uferbereich ist dem derzeitigen Andrang nicht gewachsen: Es ist zu laut und Alkohol verstärkt negative Erscheinungen.
Was tun? Ein Alkoholverbot wird scheitern, weil die rechtlichen Voraussetzungen sehr hoch sind. Zeitlich und örtlich befristete Alkoholverbote können nur verhängt werden, wenn von den betroffenen Plätzen viele Straftaten ausgehen. Am Seerhein ist das zum Glück nicht der Fall. Das müsste auch Oberbürgermeister Burchardt wissen, denn das wurde bereits vor Jahren geprüft. Es nützt niemandem, wenn ein OB ohne Konzepte nur den starken Mann spielt.
Welche Alternativen gibt es? Die Stadt muss nach Wegen suchen, um den abendlichen Andrang vom Seerhein hin zu anderen Plätzen zu verlagern und so besser zu verteilen. Klein Venedig liegt auch schön am Wasser. Ordnungsrechtlich müsste geprüft werden, ob die besonders störenden lauten Musikboxen ab 23 Uhr verboten werden können. Und wenn gar nichts hilft, muss die Stadt darüber nachdenken, auf welcher Rechtsgrundlage ab 24 Uhr großen lärmenden Gruppen leichter Platzverweise verhängt werden können.
Wir wissen: Gerade Menschen, die beengt wohnen, haben ein berechtigtes Interesse sich in den Sommermonaten im Freien und am Wasser aufzuhalten. Das gilt besonders für junge Menschen. Die übergroße Mehrheit verhält sich ordentlich. Alle Maßnahmen müssen so ausgestaltet werden, dass nicht die Anständigen für das Fehlverhalten Weniger büßen müssen.