Die Hotelbaupläne auf  dem seenahen Büdingen-Gelände „weichen teilweise erheblich“ von den Festsetzungen des gültigen Bebauungsplansund der Bauvoranfrage ab, sagt der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Dr. Jürgen Ruff. Seine Fraktion fordert daher eine Beratung in den Gremien des Gemeinderats. Eine Diskussion im Gestaltungsbeirat reiche bei weitem nicht aus, schreibt Ruff in einem Antrag seiner Fraktion, selbst wenn diese öffentlich erfolge. Eine Änderung des Bebauungsplans, um den Bauantrag genehmigungsfähig zu machen, lehnt die SPD ab.

Der Bebauungsplan für das Büdingen-Gelände habe 1987 den Abschluss einer jahrelangen Auseinandersetzung gebildet und trage dem Mehrheitswillen der Bürger  nach einer schonenden Entwicklung des bedeutsamen Grundstücks mit einem weitgehenden Schutz der Freiflächen Rechnung. Diese Planungsziele seien mit den bislang bekannt gewordenen Bauplänen nicht zu vereinbaren, so SPD-Stadtrat Alfred Reichle, der den Antrag mitzeichnet.  Die gravierenden Abweichungen– so die  SPD – könnten keinesfalls im Rahmen einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans genehmigt werden. Sollte  die Verwaltung mit einer Planänderung das Vorhaben genehmigungsfähig machen wollen, werde die SPD dies ablehnen.

Daher  dürfe die von der Verwaltung angestrebte Beratung  des Hotelbaus im Gestaltungsbeirat erst der zweite Schritt sein. Der Beirat könne zwar Vorschläge zur Architektur machen. Doch die Planungshoheit und die grundsätzliche Entscheidung über die städtebauliche Entwicklung liege beim Gemeinderat, stellen Ruff  und Reichle fest.

Der Antrag der SPD-Fraktion im Wortlaut