Heute hat der Ortsverein Konstanz seinen Beschluss vom 15.10. zur Ablehnung des so genannten “Zugangserschwerungsgesetzes” auf dem Landesparteitag der baden-württembergischen SPD als Antrag eingebracht.
Die knapp 300 Delegierten des Landesverbandes schlossen sich diesem mit grosser Mehrheit an. Der Wortlaut des Beschlusses ist hier zu lesen:

Antrag zum „Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen“ (ZugErschwG)

1. Wir fordern, auf das Einrichten von „Netz-Sperren“ zu verzichten. Sowohl die DNS- als auch die IP-Sperre als einzige Möglichkeiten der technischen Netzsperren, verhindern nicht die Verbreitung von einschlägigem Material: DNS-Sperren sind selbst von wenig versierten Anwendern schnell zu umgehen, IP-Sperren hingegen können vom Anbieter des Materials ohne großen Aufwand umgangen werden, treffen aber dafür aufgrund ihrer Ungenauigkeit häufig auch unbedarfte Seiten.

2. Seiten mit kinderpornographischem Inhalt müssen gelöscht und die Entstehung von einschlägigem Material verhindert werden.

3. Weitere Anstrengungen, um Kinderpornographie zu bekämpfen, müssen bei der Produktion und Verbreitung getroffen werden. Anstatt Geld in die Generierung und Überwachung von Sperrlisten zu stecken, sollte dies in die direkte Bekämpfung der Herstellung und Verbreitung von Kinderpornographie fließen. Hier gilt es, Kapazitäten im Bereich der Justiz auszubauen und die internationale Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung zu intensivieren.

4. Wir lehnen das „Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Kommunikationsnetzen“ in seiner derzeitigen Form ab.

5. Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, auf Verträge mit den Internet-Providern zu verzichten.