Jürgen Leipold fordert: Konzerthauskosten in Finanzplanung aufnehmen

Im Jahr 2010 durchbricht der Haushalt der Stadt Konstanz eine neue Schallmauer: Über 200 Millionen Euro will die Stadt für laufende Aufgaben im sogenannten Verwaltungshaushalt ausgeben. Die Zahlen für das nächste Jahr sehen nicht so gut aus. 5,5 Millionen Euro will die Stadt Konstanz neue Schulden aufnehmen. Das sieht der Entwurf vor, den der Finanzausschuss des Gemeinderats in erster Lesung diskutierte.

Das ist nicht das einzige Finanzproblem, das 2009 droht. Denn der Verwaltungshaushalt erwirtschaftet nächstes Jahr nicht die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzuführung. Hinter dieser finanzwirtschaftlichen Vorschrift verbirgt sich das Problem, dass die Stadt nächstes Jahr neue Kredite aufnehmen muss, um alte zurück zu zahlen. Solide Finanzpolitik ist das nicht, daher forderte Jürgen Leipold die Verwaltung auf, einen gesetzeskonformen Haushaltsentwurf vorzulegen.

Während Oberbürgermeister Frank allgemein über die Finanzmarktkrise schwadronierte, forderte Leipold – der profilierteste Haushaltspolitiker im Gemeinderat – am Vorabend einer Rezession eine antizyklische Wirtschaftspolitik auch von Seiten der Stadt. “Wir dürfen Sanierungsmittel nicht verfallen lassen”, sagte er mit Blick darauf, dass für die soziale Stadt im Berchengebiet und für die Niederburg wenig Investitionsmittel vorgesehen seien. Dabei gebe es dafür Zuschüsse in Millionenhöhe. Auch bei Energiesparmaßnahmen gebe es Fördermittel, die die Stadt durch geeignete Maßnahmen ausschöpfen müsse.

Leipolds Forderung, die Investitionskosten für das geplante Konzerthaus in die mittelfristige Finanzplanung aufzunehmen, brachte die Verwaltung ins Schwimmen. Weder der Oberbürgermeister noch Stadtkämmerer konnten nachvollziehbare Argumente vorbringen, warum keine Baukosten eingeplant worden sind.

In den nächsten Wochen haben die Fachausschüsse des Gemeinderats das Wort. Sie nehmen in ihrem Aufgabenkreis jede Ausgabe unter die Lupe. Im Dezember soll der Gemeinderat den Haushalt beschließen. Bevor er in Kraft treten kann, muss allerdings das Regierungspräsidium in Freiburg seine Zustimmung erteilen.