Arbeitslosigkeit oder Scheidung sind oft Auslöser für vielfältige soziale Probleme, an deren Ende der Verlust der Wohnung stehen kann. Wenn bereits der Gerichtsvollzieher mit der Zwangsräumung vor der Wohnungstür steht, ist es oft zu spät.

Damit es gar nicht erst soweit kommt, setzt die Stadt Konstanz auf Prävention: Das Amtsgericht informiert das Job-Center, sobald Räumungsklagen eingehen. Solange rückständige Mieten sofort bezahlt werden, lässt sich eine Zwangsräumung oft noch abwenden. Job-Center und Sozialamt suchen nach Hilfsmöglichkeiten, zum Beispiel durch die darlehensweise Übernahme von Mietschulden.

Diese Maßnahmen greifen jedoch nicht immer. Das Bürgeramt der Stadt musste im vergangenen Jahr über 200 Menschen in Notunterkünfte einweisen, um Obdachlosigkeit zu verhindern. Das sind doppelt so viele Menschen wie noch vor fünf Jahren. Die Wohnungslosigkeit bedroht breite soziale Schichten. 2017 waren 121 Kinder und Jugendliche vom drohenden Wohnungsverlust der Eltern betroffen. Die Stadt hält zwei Gebäude mit kurzfristigen Notunterkünften und zwei Häuser der WOBAK zur Verfügung.

Einige Häuser sind zur Endstation geworden und voll belegt: Wer dort wohnt, hat kaum noch eine Chance, anderswo eine Wohnung zu finden. Dadurch fehlen diese Wohnungen, um anderen von der Obdachlosigkeit Bedrohten zu helfen. Unser Hilfesystem steckt gewissermaßen im Stau.

Wir fordern: Die Stadt muss zusammen mit ihrer Wohnungsbaugesellschaft dringend weitere Wohnungen gezielt für von der Wohnungslosigkeit Bedrohte bauen, um diesen Stau aufzulösen. Dafür gibt es auch Zuschüsse des Landes. Dabei dürfen wir die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen: Obdachlosenwohnungen müssen in allgemeine Wohngebiete integriert werden, damit nicht alleine die Adresse zum Hemmschuh für die weitere Wohnungssuche der Betroffenen wird.

Jan Welsch

Mitglied im Arbeitskreis Obdachlosenhilfe

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Amtsblatt Nr. 7/2018 vom 4. April 2018