“Unangemessenes Verfahren für sensible Fläche”

Die SPD- Fraktion im Gemeinderat wird keinen Preisrichter für den Architektenwettbewerb über die Zukunft des Büdingen-Geländes benennen. Ihr Fraktionsvorsitzender Jürgen Leipold warnt vor einer einseitigen und hastigen Planung für dieses sensible, seenahe Innenstadtgrundstück.

Im Technischen und Umweltausschuss habe die Verwaltung lediglich die „Einleitung eines Planungsprozesses“ über die weitere Entwicklung des Büdingen-Geländes zur Abstimmung gestellt. Der nächste Schritt wäre eine Diskussion im Gemeinderat über die städtebaulichen Ziele und über den Ablauf der Planungen gewesen, meint Leipold. So habe dies auch der städtische Pressesprecher in seiner Vorschau auf die letzte Gemeinderatssitzung angekündigt.

Die Tagesordnung des Gemeinderats habe eine solche Diskussion aber gar nicht mehr vorgesehen. Stattdessen lobe der Grundstückseigentümer, die baden-württembergische Ärzteversorgungsanstalt „extrem kurzfristig und ganz offensichtlich in Absprache mit der Verwaltung“ einen städtebaulichen Ideenwettbewerb aus, der das weitere Bebauungsplanverfahren in eine bestimme Richtung lenken und Entscheidungsalternativen von vorn herein ausschließen könnte.

Diese Vorgehensweise werde der städtebaulichen Bedeutung und der Sensibilität des Büdingen-Geländes keineswegs gerecht, sagt Leipold. Jahrelang sei über die Nutzung des Grundstücks erbittert gekämpft worden. Nutzungsänderungen und ein neuer Bebauungsplan müßten daher mit hoher Sorgfalt und unter Beteiligung der Bürger beraten und beschlossen werden.

Ein relativ unverbindlicher städtebaulicher Ideenwettbewerb sei nicht das angemessene Verfahren, auch wenn Mitglieder des Gemeinderats als Sachpreisrichter beteiligt werden sollen. Die Bürger hätten ein Recht darauf, dass Stadtverwaltung und Gemeinderat über einen Bebauungsplan „objektiv, gemeinwohlorientiert und interessenunabhängig entscheiden.“ Wenn Gemeinderäte und die Verwaltungsspitze zum jetztigen Zeitpunkt in einem Wettbewerb des Grundstückseigentümers mitwirken, seien sie im späteren Verfahren möglicherweise rechtlich, auf jeden Fall aber moralisch befangen.

Leipold fragt, warum die Verwaltung von dem in Konstanz bewährten Planungsverfahren abweiche. Bei vergleichbaren Grundstücken habe man immer einen gemeinsamen Wettbewerb von Stadt und Eigentümer durchgeführt, nachdem der Gemeinderat die Grundsätze und Ziele der Planung beschlossen hatte. Zuletzt sei dies bei der Neuordnung des Viertels um den Petershausener Bahnhof erfolgreich gewesen.