Stadt soll freiwillig auf fristlose Kündigungen verzichten
Maultaschen oder andere Bagatelldelikte sollen in Konstanz nicht mehr dazu führen, dass städtische Mitarbeiter fristlos gekündigt werden. Das wollen SPD, Grüne und die Linke im Konstanzer Gemeinderat mit einem gemeinsamen Antrag durchsetzen. Die drei Gruppierungen reagieren damit auf den Rausschmiss einer langjährigen Mitarbeiterin der Spitalstiftung, der nach wie vor bundesweit für Unverständnis und Empörung sorgt.
Ziel des Antrags, der von der stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Hanna Binder ausgearbeitet wurde, ist eine Selbstbindung der Konstanzer Stadtverwaltung und der zahlreichen Tochtergesellschaften der Stadt. Die Stadt soll erklären, dass sie bei den sogenannten Bagatelldelikten wie im Maultaschenfall in aller Regel auf eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses verzichtet. Ausnahmen davon sollen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Oberbürgermeisters möglich sein.
Ausgehend von einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 1984, habe sich die Rechtssprechung in den vergangenen Jahren zunehmend verschärft, heißt es in der Antragsbegründung. Diese Linie der “Null-Toleranz” werde nicht nur von der Bevölkerung als ungerecht und unverhältnismäßig empfunden.
Das Arbeitsrecht sei eine Ausnahme. In anderen Rechtsbereichen werde sehr wohl auf die Verhältnismäßigkeit von Sanktionen geachtet. So werde im Strafrecht Verfahren unterhalb einer Geringfügigkeitsgrenze von 50 Euro eingestellt
Wenn gegen Beamten wegen eines Diebstahls eine Dizisplinarmaßnahmen verhängt werden soll, sei der Wert der Sache mildernd zu berücksichtigen. Bei Bagatelldelikten drohe ihnen keine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Bei Geschäftsführern oder anderen leitenden Mitarbeitern beziffern die wenigen Gerichtsverfahren, die es überhaupt gibt, die Geringfügigkeitsgrenze sogar bei 260 Euro.
Die Stadt Konstanz beschäftige Mitarbeiter in unterschiedlichen Vertragsverhältnissen als Beamte, Angestellte, Geschäftsführer oder als freie Mitarbeiter. Es sei unverständlich, warum für das gleiche Vergehen unterschiedliche Sanktionen drohen. Mit dieser Selbstbindung könne die Stadt Unsicherheiten vermeiden und so einen Beitrag dafür leisten, dass alle Mitarbeiter im Konzern Stadt gerne und mit vollen Arbeitseinsatz für sie arbeiten.