Seit das Grundstück an der Seestraße vor zwei Jahren den Eigentümer wechselte, erwacht das Büdingen aus seinem Dornröschen-Schlaf. Ein unangenehmes Erwachen. Denn die Pläne für ein exklusives Wellness-Hotel beunruhigen nicht nur die Nachbarn. Zu Recht!

Um kaum eine Grundstücks-Nutzung wurde in der Vergangenheit  so gekämpft wie beim Büdingen. Das Ergebnis dieses Konflikts ist der gültige Bebauungsplan. Er sieht eine schonende Entwicklung des Geländes vor und stellt sicher, dass die große Grünfläche nicht nur weitgehend erhalten, sondern auch öffentlich zugänglichbleibt.

Diese Planungsziele sind nach wie vor aktuell. Bei der rechtlichen Beurteilung muss sich das Baurechtsamt an die Festsetzungen des Bebauungsplans halten. Nach all dem, was wir wissen, weichen die Hotelpläne erheblich von den Vorgaben ab. Das Grundstück soll sogar weit intensiver genutzt werden als es noch aus der Bauvoranfrage hervorging,  Das Gebäude wird höher, benötigt mehr Fläche und ein Großteil der Bäume sollen für das Hotel weichen. Eine Begründung: Der Bauherr benötige Personalwohnungen. Doch ob diese tatsächlich entstehen werden? Daran gibt es Zweifel, sie wären extrem teuer.

Wir haben den Eindruck, dass der Investor versucht, sich über die demokratisch entstandenen planerischen Vorgaben der Stadt hinwegzusetzen. Daher  darf die Verwaltung den Bauantrag  nicht ohne weiteres genehmigen. Es reicht nicht aus, wenn im Gestaltungsbeirat versucht wird,  das Bauvorhaben auf diesem städtebaulich sensiblen Grundstück aufzuhübschen.

Die SPD besteht dagegen darauf, dass die Planungsziele des Bebauungsplans vollständig eingehalten werden. Daher ist es notwendig, dass sich die Gremien des Gemeinderats grundsätzlich mit dem Bauvorhaben befassen, bevor der Gestaltungsbeirat architektonische Kosmetik vorschlägt

Alfred Reichle
Mitglied im Technischen und Umweltausschuss

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Amtsblatt  Nr. 5/2018 vom 7. März 2018