Ein vorbildlicher Arbeitgeber?
Anfragen an die Stadt Konstanz zu ungesicherten Arbeitsverhältnissen und zum Maultaschenfall
Immer weniger Arbeitnehmer haben einen festen Arbeitsvertrag zu fairen Bedingungen. Unternehmen setzten zunehmend auf Leiharbeiter oder schließen nur noch befristete Verträge mit ihren Mitarbeitern ab. Gibt es auch bei der Stadt Konstanz und ihren zahlreichen Tochtergesellschaften solche prekäre, also ungesicherte Arbeitsverhältnisse? Dies wollen SPD, Freie Grüne Liste und die Linke Liste Konstanz von der Stadtverwaltung erfahren.
Die drei Gruppierungen wollen wissen, ob städtische Tochtergesellschaften wie die Stadtwerke oder Spitalstiftung Leiharbeiter einsetzen und wie sich deren Bezahlung von regulären Beschäftigten der Tochtergesellschaften unterscheidet. Besondere Aufmerksamkeit widmet der Fragenkatalog, den die SPD-Stadträtin Hanna Binder ausgearbeitet hat, den befristeten Arbeitsverträgen. Die Verwaltung soll Auskunft geben, viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keinen dauerhaften Arbeitsvertrag besitzen. Außerdem wird gefragt, wie oft für diese Befristungen ein sachlicher Grund angegeben wurde.
Zu ungesicherten Beschäftigungsverhältnissen zählen die 400-Euro Jobs. Behauptet wird oft, dass diese geringfügige Beschäftigung ein Schritt zu einem festen Arbeitsvertrag sein kann. Wie sieht das bei den städtischen Töchtern aus, fragen daher die Antragsteller.
Thema der Anfrage, die die Stadträte Jürgen Leipold, Peter Müller-Neff und Vera Hemm unterschreiben haben, sind außerdem die Rechte der Personalvertretungen. Die Verwaltung soll beantworten, ob den Geschäftsführungen der Tochtergesellschaft Konsequenzen drohen, wenn sie gesetzlich garantierte Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmervertreter missachten.
Eine weitere Anfrage der drei Fraktionen und Gruppen greift den Konstanzer Maultaschenfall auf. Nachdem die Spitalstiftung eine „klare und zudem vermeidbare juristische Niederlage“ vor Gericht erlitten habe wollen Leipold, Müller-Neff und Holger Reile vom Oberbürgermeister wissen, welche Konsequenzen die Verwaltung aus dem Verfahren ziehen wird. Das Landesarbeitsgericht hatte nicht nur die fristlose Kündigung der Mitarbeiterin wegen eines Bagatelldelikts, sondern auch die Öffentlichkeit der Spitalstifung kritisiert. Der Spitalstiftung und damit die Stadt Konstanz habe so einen brächtlichen Ansehensverlust erlitten, schreiben die Stadträte.