„Der Bundestag darf den Fluglärm-Staatsvertrag erst dann ratifizieren, wenn zwischen Deutschland und der Schweiz Einigkeit über seine Interpretation besteht,“ forderte der baden- württembergische Europaminister Peter Friedrich auf einer Veranstaltung des Arbeitskreis Mobilität der Konstanzer SPD.

„Die Landesregierung ist weder Vertrags- noch Verhandlungspartner“, bedauerte Friedrich. Nur der Bund könne in weiteren Verhandlungen Verbesserungen und eine faire Verteilung der Belastungen des Züricher Flughafens bewirken. „Die Bundestagsabgeordneten haben dazu den Hebel in der Hand,“ sagte Friedrich.

Im Staatsvertrag, den Bundesverkehrsminister Ramsauer mit der Schweizer Bundesrätin Ruth Leuthard unterzeichnet hat, verpflichtet sich die Schweiz die Zahl der Flüge zu reduzieren. Die Sperrzeiten ohen Flugbetrieb sollen ausgeweitet werden. Der Züricher Flughafen plant zudem bis 2020 in Ost-West-Richtung zu erweitern, was eine steigende Zahl von Nordanflügen vom Kreis Waldshut aus nach sich ziehen könnte.

Diese Vereinbarungen sollen durch gemeinsame Erläuterungen – in der Schweiz Denkschrift genannt – zu dem Staatsvertrag konkretisiert werden. Der kürzlich bekannt gewordene Entwurf hat in Kreisen Konstanz für große Sorgen und heftigen Protest gesorgt. In der unterschiedlichen Interpretation des Vertrags liege das zentrale Problem, so Friedrich. Daher dürfe der Vertrag erst dann völkerrechtlich in Kraft gesetzt werden, wenn diese unterschiedlichen Auffassungen verbindlich geklärt seien. Durch die voreilige Unterschrift unter den Vertrag habe der Bundesverkehrsminister die deutsche Verhandlungsposition geschwächt, kritisieren z.B. die SPD-Landtagsabgeordneten aus der Region, Hans- Peter Storz (Singen) und Alfred Winkler (Waldshut).

Die Landesregierung fordere, Flugrouten und Flugzeiten einvernehmlich fest zu legen, erläuterte Friedrich die Position. Die Agglomeration Konstanz / Kreuzlingen dürfe nicht überflogen werden. Auch der sogenannte „gekröpfte Nordanflug“ müsse genau geklärt werden. Denn die Flugroute führe über gleich fünf atomare Anlagen in der Schweiz. Friedrich wünscht sich eine gemeinsame Kommission, die die Flugwege festlege und in der das Land und die betroffenen Kreise mitbestimmten dürfen. Positiv sei dagegen die Vertragsbestimmung, dass der Luftraum künftig von der deutschen und der Schweizer Flugsicherung gemeinsam bewirtschaftet werde.

Im nächsten Verfahrensschritt werde das Bundesverkehrsministerium einen Gesetzentwurf vorlegen. Dieser müsse zunächst von der Bundesregierung beschlossen werden, bevor er dem Bundestag zur Entscheidung vorgelegt werde. Ein Datum dafür gebe es noch nicht. Internationale Verträge brauchen außerdem das positive Votum des Bundesrats. Sollte es bei den derzeitigen Regelungen und Interpretationen bleiben, werde Baden- Württemberg den Staatsvertrag ablehnen, sagte Friedrich. Allerdings müsse man damit rechnen, dass die Mehrheit der Länder dem Staatsvertrag zustimmen werde. Daher sei es um so wichtiger, dass die Bundestagsabgeordneten ihre Aufgabe erüllen. Friedrich wies die zahlreichen Zuhörer darauf hin, dass “eine symbolische Nein- Stimme”, nichts bringe, wenn eine andere Mehrheit gesichert sei.

Wer Fluglärm bekämpfen wolle, müsse auch andere Themen ansprechen, erläuterte Friedrich: So brauche es einen Ausbau der Gäubahn, um die Flüge zwischen Zürich und Stuttgart zu reduzieren. Der Bund müsse als Eigentümer auch Einfluss auf seine Tochtergesellschaft Lufthansa nehmen, die aus steuerlichen Gründen Flüge nach Zürich verlege.