Kinderbetreuung_01Nach dem Bekanntwerden erfolgreicher Klagen gegen die Stadt Konstanz, stellen sich SPD- Gemeinderätin Sonja Hotz viele Fragen. Von Bürgermeister Andreas Osner möchte sie u.a. wissen, wie vielen Eltern die Stadt den Krippenplatz kündigte und wie das Jugend- und Sozialamt bei der Abwägung einer Kündigung das Kindes- und Mutterwohl berücksichtigt sieht?

„Die Klagebereitschaft der Eltern ist nachvollziehbar“, so Hotz. Einerseits wird das ältere Kind aus seiner gewohnten Umgebung gerissen, andererseits müssen die Eltern einen Spagat vollführen, um gleichzeitig die Bedürfnisse des Neugeborenen und die des zweiten Kleinkindes zu erfüllen. Für die gelernte Erzieherin Hotz sind „Spannungen in der Familie damit vorprogrammiert“.

Anfang Januar entschied das Verwaltungsgericht Freiburg positiv über die Klage zweier Konstanzer Mütter, die der Kündigung ihrer Krippenplätze aufgrund einer erneuten Mutterschaft widersprachen. Auf Nachfrage des Südkuriers erklärte Ute Seifried, Leiterin des städtischen Jugend- und Sozialamtes, dass die Stadt eine juristische Klärung bzgl. der Erfüllung des Rechtsanspruchs für Unterdreijährige anstrebe. Seit Sommer 2013 haben Eltern einen Rechtsanspruch auf die Betreuung ihres Kindes ab dem zweiten Lebensjahr.

Die Anfrage von Stadträtin Sonja Hotz gibt es hier. (PDF)