Stadtrat Herbert Weber will die Bestimmungen über die Ablöse von Parkplätzen in der Innenstadt neu regeln. In einem Antrag fordert die SPD-Fraktion eine Anpassung der Ablösebeträge. Dem schloss sich der Gemeinderat an.

Handel und Gastronomie erzeugen Verkehr. Daher sind sie baurechtlich verpflichtet genügend Parkplätze für ihre Kunden nachzuweisen. In dicht bebauten Innenstädten ist dies oft nicht möglich. Daher gibt das Baurecht den Städten das Recht, auf den Stellplatznachweis beim Handel oder Wohngebäuden zu verzichten. Als Gegenleistung müssen die Investoren jedoch eine Ablösesumme pro Stellplatz an die Stadtkasse zahlen.

Maßgeblich ist eine Satzung der Stadt Konstanz, die aufgrund der Landesbauordnung erlassen wurde. Danach bemisst sich die Höhe der Ablösebeiträge nach der Lage des Gebäudes im Stadtgebiet. So werden im Bereich der Altstadt, die durch das Seeufer, den Seerhein, die Laube und die Bodanstraße begrenzt wird, bei Gewerbebetrieben 12.800 Euro pro Parkplatz fällig. Günstiger sind die Ablösesummen im benachbarten Stadelhofen. Dort kostet die Ablöse nur noch 7700 Euro.

Die SPD-Fraktion hält diese Regelungen in der Ablösesatzung für nicht mehr zeitgemäß. „Die Satzung wurde zuletzt im September 2001 anlässlich der Euro-Umstellung angepasst,“ erläutert Stadtrat Herbert Weber den Antrag, den die Fraktion noch beim ehemaligen Oberbürgermeister Horst Frank einreichte.

Mittlerweile habe sich durch zahlreiche neue Einzelhandelsbetriebe an der Bodanstraße die Verkehrssituation in der Innenstadt wesentlich verändert. Somit sei die Abgrenzung der Gebiete nicht mehr sachgerecht. Weber will das Stadtgebiet, in denen die höchste Stellplatz-Ablöse verlangt wird, ausweiten. „Die Verhältnisse südlich und nördlich der Bodanstraße unterscheiden sich nicht mehr“, sagt Weber. Ebenso sollte der Geltungsbereich des Höchstbetrags von der Laube aus nach Westen ausgedehnt werden, meint der Stadtrat.

Ablösebeiträge für Stellplätze fließen nicht in den allgemeinen Haushalt, sondern sind zweckgebunden. Sie müssen für Parkhäuser und ähnliche Einrichtungen verwendet werden.

Anlass für Webers Initiative ist eine Umwandlung eines Wohngebäudes in eine Gewerbeeinheit in der Wiesenstraße 1. Trotz der hohen Wohnungsnachfrage in der Stadt kann diese Nutzungsänderung baurechtlich nicht verhindert werden. Weber forderte daher den Oberbürgermeister auf, sich für eine erneute Einführung des sogenannten Zweckentfremdungsverbots für Wohnraum stark zu machen. Die grün-rote Landesregierung hat dieses Vorhaben im Koalitionsvertrag stehen. Umgesetzt wurde es bislang noch nicht. „Das muss sich schnell ändern,“ fordert Weber.