Wenn die Stadt Konstanz Aufträge vergibt, soll sie verstärkt leistungsfähige Betriebe aus der Region auswählen, fordert Jürgen Leipold, Vorsitzender der SPD-Gemeinderatsfraktion. Städte und Gemeinden haben dafür seit Jahresanfang erweiterte rechtliche Möglichkeiten erhalten.

Ein Rundschreiben des Stuttgarter Innenministeriums hat die sogenannten Wertgrenzen, die bei der Vergabe öffentlicher Aufträge berücksichtigt werden müssen, deutlich erhöht. Leipold fordert nun von der Stadt Konstanz, dass sie von ihren neuen Möglichkeiten auch Gebrauch macht.

So können Bauleistungen im Straßenbau bis zu einer Auftragssumme von 75.000 Euro über eine beschränkte Ausschreibung vergeben werden, bei der leistungsfähige regionale Firmen zur Teilnahme eingeladen werden. Wird der Vergabe ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb vorgeschaltet, steigt der Grenzwert sogar auf 100.000 Euro.

Leipold lobt die Neuregelung, für die sich die Wirtschaftskammern, die kommunalen Spitzenverbände und die SPD-Landtagsfraktion eingesetzt hatten. Bei der vorgeschriebenen öffentlichen Ausschreibung nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen, kurz VOB genannt, stehe der Verwaltungsaufwand oft in keinem Verhältnis zur Auftragssumme. Bei einer beschränkten Ausschreibung könne die Stadt zudem ihre Auftragsvergabe als Instrument zur Förderung der lokalen Wirtschaft einsetzen. Kleinaufträge bis 20.000 Euro bei Bauarbeiten oder 10.000 Euro bei Dienstleistungen dürfen die Verwaltungen nun ohne Ausschreibung „freihändig“ vergeben.

Diese Wertgrenzen sind in Baden-Württemberg nicht gesetzlich verankert, sondern wurden vom Innenministerium gemeinsam nach Rücksprache mit der Gemeindeprüfungsanstalt, die die Wirtschaftsführung der Städte kontrolliert, in einem Rundschreiben veröffentlicht.