Freie Kulturveranstalter wie der Kulturladen dürfen ihre Konzerte nicht mehr mit Plakaten im öffentlichen Verkehrsraum bewerben. Dies hatte das Bürgeramt der Stadt – entgegen einer vom Gemeinderat beschlossenen Satzung – kürzlich den Veranstaltern mitgeteilt. Stadtrat Jürgen Leipold will eine Änderung erreichen.

Anfang des Jahres hatte der Gemeinderat auf Vorschlag des Bürgeramts die sogenannte Sondernutzungssatzung geändert. Die Neuregelungen betrafen vor allem die Gastronomie, die künftig keine Heizpilze mehr aufstellen dürfen. Die Bestimmungen über Plakate im öffentlichen Raum sollten nur redaktionell geändert werden. Das zumindest erklärten Vertreter der Verwaltung auf Nachfrage von SPD-Stadträtin Brigitte Leipold.

Die Überraschung war daher groß, als Vertreter des Kulturladens eine Mitteilung des Bürgeramts erhielten, dass das gemeinnützige Kulturzentrum, das Zuschüsse von der Stadt erhält, keine Plakatwerbung für Veranstaltungen mehr machen darf. Denn der Wortlaut der Satzung genehmigt Plakate für Veranstaltungen aus Kultur und Sport ausdrücklich.

Jürgen Leipold fordert den mittlerweile aus dem Amt geschiedenen Oberbürgermeister Horst Frank auf, das Bürgeramt anzuweisen, die Satzung korrekt anzuwenden. Doch Franks Antwort zeigte lediglich, dass das Bürgeramt nicht wusste, wer der Kulturladen ist und von falschen Voraussetzungen ausgegangen ist. Eine Änderung der Haltung des Amts war jedoch nicht erkennbar.

Die SPD-Fraktion hofft auf ein Umdenken unter der neuen Verwaltungsspitze der Stadt. Ansonsten müsse über eine Aufhebung der Sondernutzungssatzung gesprochen werden.

Keine Bedenken hatte das Bürgeramt dagegen Plakate für das kommerzielle Oktoberfest zu genehmigen.