Der ehemalige Konstanzer SPD-Bundestagsabgeordnete Fritz Joachim Gnädinger ist im Alter von 81 Jahren verstorben. Gnädinger, der sein Abitur am Humboldt-Gymnasium gemacht hatte, studierte in Freiburg und Bonn Rechtswissenschaften. Nach dem Referendariat kehrte er in seine südbadische Heimat zurück und arbeite in Waldshut und später in Konstanz als Staatsanwalt.

Neben seiner juristischen Ausbildung war er politisch engagiert: Der SPD trat er 1957 als junger Mann im Alter von 19 Jahren bei. Von 1965 bis 1969 war er stellvertretender Landesvorsitzender der Jusos. 1967 übernahm er vom Schulrat Rolf Karius den Vorsitz des SPD-Kreisverbands Konstanz: ein Amt, das er fast 20 Jahre lang bis Mitte der 80er Jahre ausübte.

Gnädinger war zu seiner Zeit einer der jüngsten SPD-Kreisvorsitzenden im Land. Auch als er 1969 erstmals in den deutschen Bundestag gewählt wurde, zählte er zu den jüngsten Abgeordneten, die je ins Parlament einzogen. Seine gute juristische Ausbildung half ihm bei der politischen Karriere: Er wurde von seiner Fraktion nicht nur  in den Rechtsausschuss entsandt, sondern gleich zum Sprecher, damals nannte man diese Funktion  Obmann, gewählt. Das war ungewöhnlich. Denn nicht  nur in der Partei, auch in der Bundestagsfraktion galt für Neulinge zunächst das Prinzip: „Hinten anstellen und hocharbeiten“. In seiner zweiten Wahlperiode – Gnädinger wurde 1972 über die Landesliste der SPD wieder in den Bundestag gewählt – übernahm er die Funktion des stellvertretenden Vorsitzenden des Rechtsausschusses.

Gnädinger arbeitete ab 1972 eng mit dem späteren SPD-Parteivorsitzenden Hans-Jochen Vogel zusammen und begleitete und beeinflusste wichtige Reformvorhaben der sozial-liberalen Bundesregierung. So war Gnändinger Berichterstatter für das Gesetz zur Städtebauförderung. Diese verfolgte das Ziel, Innenstädte zu sanieren, wieder lebenswert zu machen und für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen.

In vielen Städten, so auch in Konstanz,  stellten sich die Erfolge dieser Reformpolitik wenige Jahre später ein: Die Sanierung der Konstanzer Altstadt oder des Gebiets um die Klosterkaserne wären ohne die neuen Instrumente nicht möglich gewesen.

Fritz Joachim Gnädingers zweites großes Thema im Bundestag war die Reform des Mietrechts. 1974 trat das 2. Wohnraum-Kündigungsschutzgesetz in Kraft. Zusammen mit Vogel, aber auch mit Gerhard Jahn wirkte Gnädinger an der Durchsetzung wirksamen Schutzes für Mieter und an der Einführung des sozialen Mietrechts mit. Die wesentliche Veränderung: Es war nicht mehr möglich, Mietern die Wohnungen zu kündigen, nur um von ihnen eine höhere Miete zu verlangen.

1976 verpasste Fritz Joachim Gnädinger den  Einzug in den Bundestag nur  knapp, doch 1980 wurde er wieder ins Parlament gewählt. Er kehrte in seine Funktionen in der Rechtspolitik zurück und war bald gefordert, vor allem nach der Wahl Helmut  Kohls zum Bundeskanzler. Denn die neue Regierung veränderte als eine der ersten Maßnahmen das Mietrecht wieder zuungunsten der Mieter. Eine dieser Entscheidungen hat Auswirkungen bis heute: So wurde die  ortsübliche Vergleichsmiete nur noch auf der Basis der letzten vier Jahre berechnet, ein schwerer politischer Fehler, der für Mieter sehr teuer wurde.

Bei der vorgezogenen Bundestagswahl am 5. März 1983 reichte das Wahlergebnis der SPD nicht mehr für eine Wiederwahl Fritz-Joachim Gnädingers aus. Wenige Jahre später gab er den Kreisvorsitz der Partei ab und zog sich aus der Politik zurück.

In seiner Arbeit als Staatsanwalt blieb er seinen Überzeugungen treu: Gerade im Bereich des Jugendstrafrechts war ein Vertreter einer sozialen Rechtspflege, die über Resozialisierung Kriminalität verhindern will.